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Nov.

Infoveranstaltung: Agrarministerium sucht Öko-Modellregionen

12. November 2024
13:00 – 15:00 Uhr
online

Die Informationsveranstaltung gibt Hinweise zur Bewerbung um die Förderung und der Aufgaben eines Leadpartners.

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Um mehr lokale Wertschöpfung von Bio-Produkten in einer Region zu generieren, sieht der 2021 vom Agrarressort veröffentlichte Ökoaktionsplan unter anderem die Einrichtung von Ökomodellregionen vor. Damit sollen die regionale Versorgung mit Bio-Lebensmitteln verbessert, der Absatz von Produkten gesteigert und die Wertschätzung von regionalen Bio-Produkten gefördert werden. Im Januar 2025 können Interessierte, die als sogenannte Leadpartner fungieren, Konzepte einreichen. Es werden insgesamt drei Ökomodellregionen gefördert. 

Anmeldung zur Veranstaltung am 12. November 2024 richten Sie bitte mit dem Betreff: "Anmeldung: Öko-Modellregionen Info-Veranstaltung am 12. November 2024" an: oekoaktionsplan@mluk.brandenburg.de.

Das Agrar-Umweltministerium fördert in Trägerschaft eines Leadpartners ein Regionalmanagement, das den Auf- oder Ausbau einer regionalen Bio-Wertschöpfungskette initiiert und die praktische Zusammenarbeit und Vernetzung lokal ansässiger Akteurinnen und Akteure der Erzeugung, Verarbeitung, des Handels, der Gastronomie einschließlich Kantinen und des lokalen Tourismus organisiert. Die Förderlaufzeit beträgt 3 bis 5 Jahre, die Förderhöhe bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Konzepte für klar definierte Ökomodellregionen – beispielsweise Landkreise, LEADER-Regionen, Naturparke, Biosphärenreservate oder Regionen mit einem bekannten Alleinstellungsmerkmal – sollen die Ausgangslage und das Entwicklungsziel mit den geplanten Aktivitäten und den Kooperationspartnern in der Modellregion darstellen. Interessierte können sich in der Onlineveranstaltungen am 12. November 2024 über die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren informieren. Die Konzepte können dann vom 13. bis 17. Januar 2025 im Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Klimaschutz eingereicht werden.

Der Förderung liegt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Netzwerken, Kooperationen und regionaler Wertschöpfungsketten“ zugrunde. Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung sowie als Zuschuss gewährt. Eine zukünftige Verstetigung des Regionalmanagements über den Förderzeitraum hinaus ist ausdrücklich erwünscht.