Hafer
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Agrarministerium legt neue Förderung für regionale Wertschöpfung auf

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Brandenburger Agrar-Umwelt und Klimaschutzministerium auch künftig den Aufbau von klimaschonenden Wertschöpfungsketten, um so regionale Produkte und deren Vermarktung zu stärken.

Übergeordnetes Ziel ist die Stärkung heimischer Betriebe und damit des ländlichen Raums sowie der Schutz der natürlichen Ressourcen und des Klimas und die Produktion regionaler, hochwertiger Erzeugnisse. Bis 2027 stehen dafür etwa 15,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Förderangebot zielt darauf ab, durch Zusammenarbeit und gegenseitigen Austausch klimafreundliche, ressourcenschonende und standortangepasste Bewirtschaftungsmethoden zu stärken oder die lokale, regionale Wertschöpfung zu unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf Klima- und Ressourcenschutz und Biodiversität – von der Erzeugung bis hin zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.

Neben der Förderung von Kooperationen knüpft die neue Richtlinie an die 2022 begonnene Förderung für bestehende oder neuartige Wertschöpfungsketten an: In Ökomodellregionen sollen regionale Bio-Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Ökomodellregionen fördern die Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln, die Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten, die Erhöhung der Wertschätzung und die Vernetzung lokal ansässiger Akteure der Erzeugung, der Verarbeitung, des Handels und der Gastronomie. Diese Modellregionen sind auch als Maßnahmen im Ökoaktionsplan Brandenburg benannt.


Ergänzend wird mit der Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten auch der konventionelle Markt angesprochen. Die Etablierung sowie der Ausbau von lokalen oder regionalen Wertschöpfungsketten trägt zu einer klima- und umweltschonenden Wirtschaftsweise bei.

Zentrales Element der Förderung ist die Zusammenarbeit von Akteuren, die sich mit den Umweltwirkungen auf allen Ebenen der landwirtschaftlichen Wertschöpfung beschäftigen und diese verbessern wollen.
Das Antragsverfahren sieht vor, dass Antragstellende zunächst eine aussagekräftige Projektbeschreibung an das Agrar-Umweltressort senden. Hier erfolgt eine fachliche Einschätzung des Projekts. Anträge können dann, unter Voraussetzung eines positiven Votums digital an die Investitions- und Landesband Brandenburg (ILB) eingereicht werden.


Das Förderprogramm, das bis zum 31. Dezember 2027 laufen soll, wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, aus Landes- und Bundesmitteln finanziert und umfasst ein Gesamtbudget von ca. 15,8 Millionen Euro.

Quelle: Pressemeldung MLUK, 10. September 2024