Baby mit Apfel
© BLE, Bonn/Foto: Dominic Menzler
Förderung von Biowertschöpfungsketten

Die "Richtlinie zur Förderung von Biowertschöpfungsketten" bietet ein Förderangebot zum Aufbau und Ausbau von Biowertschöpfungsketten. Die praktische Zusammenarbeit der Partner*innen innerhalb der Biowertschöpfungskette steht dabei im Mittelpunkt. Eine zweite Richtlinie zur Unterstützung von Biowertschöpfungsketten wurde Anfang August veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) richtet sich direkt an die Marktpartner*innen der Biowertschöpfungskette, insbesondere an Unternehmen, Verbände, Vereine und Stiftungen. Förderwürdig sind grundsätzlich Projekte zur Schaffung einer projektgebundenen Koordinationsstelle zur Realisierung von projektspezifischen Weiterbildungen, Fortbildungen und Beratungen oder zur Durchführung von Initialveranstaltungen für Biowertschöpfungsketten

 

Die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft stellt im Handlungsfeld "Nachfragepotenziale voll ausnutzen und weiter ausbauen" die Förderung des Kooperationsmanagements von Biowertschöpfungsketten heraus. Das BÖLN hat in diesem Kontext die „Richtlinie zur Unterstützung des Aus- und Aufbaus von regionalen Wertschöpfungsketten von Bioprodukten“ (die RIWert) entwickelt. Zur Förderung der Information über Biowertschöpfungsketten durch Gebietskörperschaften wurde die "Richtlinie über die Förderung von Projekten zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über regionale Wertschöpfungsketten zur Erzeugung von Bioprodukten sowie zur Umsetzung von begleitenden pädagogischen Angeboten" (die RIGE) veröffentlicht.

Beide Förderrichtlinien ergänzen sich und bilden so ein umfassendes Angebot zur Unterstützung von Biowertschöpfungsketten, einem wichtigen Schlüsselelement zum Ausbau des Ökolandbaus in Deutschland.

Projektanträge können bis zum 31.12.2024 beim BÖLN eingereicht werden.