Sanddorn
© Büssemeier, Jungbluth | WFBB
Förderung von klimaschonenden Wertschöpfungsketten

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung klimaschonender Wertschöpfungsketten

Um regionale Wertschöpfung und Produkte nachhaltig zu stärken, hat das Brandenburger Agrar-Umweltministerium eine neue Richtlinie erarbeitet. Darüber werden Akteurinnen und Akteure gefördert, die im Rahmen eines Projekts Wertschöpfungsketten von der Produktion bis zur Vermarktung aufbauen und etablieren.

Ziel der Förderung ist es, mit dem Ausbau und der Etablierung von regionalen, klima- und umweltschonenden Wertschöpfungsketten einen Beitrag für mehr Klimaschutz sowie zur Anpassung an die Klimaveränderungen zu leisten. So wird auch die Verfügbarkeit an regionalen, marktfähigen Produkten und deren Verarbeitung verbessert.

 

Der Ausbau und die Etablierung von klima- und umweltschonenden Wertschöpfungsketten für regionale Produkte sind Voraussetzung für eine bessere Verfügbarkeit Brandenburger marktfähiger Produkte und deren Verarbeitung. Vor allem verlässliche Handelsbeziehungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit tragen zu nachhaltigen Kooperationen der Akteure entlang der Wertschöpfungskette bei. Genau hier setzt die Arbeit der Wertschöpfungskettenentwicklerinnen und -entwickler an, die über die neue Richtlinie unterstützt werden sollen.

Mit der Richtlinie zur Förderung klimaschonender Wertschöpfungsketten unterstützt das Brandenburger Agrar- und Klimaschutzministerium das Kooperationsmanagement von Wertschöpfungsketten für regionale Produkte.

Für die Richtlinie zur Förderung klimaschonender Wertschöpfungsketten werden daher Interessenten entlang der Wertschöpfungskette gesucht, die die Weiterentwicklung oder den Aufbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten im Rahmen eines Projektes umsetzen möchten. Dazu gehören die Vernetzung und Begleitung von Akteursgruppen durch Wertschöpfungskettenentwicklerinnen und -entwickler, die Erhöhung der fachlichen Kompetenz der beteiligten Akteure sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Wahrnehmung bei den Handelspartnern und Verbrauchern.

Interessenten müssen für die Förderung zur Antragstellung einen Plan zur Umsetzung einreichen. Die Partner für den Aufbau der Wertschöpfungskette müssen spätestens zur Bewilligung feststehen.