Orangenschalen
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Kommission verabschiedet gemeinsame Methodik zur Messung der Lebensmittelabfälle in der EU

Jährlich gehen etwa 20 % der in der EU erzeugten Lebensmittel verloren oder werden verschwendet, was inakzeptable gesellschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Schäden verursacht. Die EU ist entschlossen, dieses Problem zu lösen und ihr Lebensmittelsystem nachhaltiger zu machen. Damit wir wirksame Maßnahmen ergreifen können, benötigen wir mehr Daten zur Lebensmittelverschwendung, als derzeit zur Verfügung stehen.

Um diese Wissenslücke zu schließen, hat die Kommission einen delegierten Rechtsakt angenommen, mit dem eine gemeinsame Methodik für die einheitliche Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen festgelegt wird, die den Mitgliedstaaten bei der Quantifizierung der Lebensmittelverschwendung auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette helfen soll. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Definition von Lebensmittelabfällen wird die Methodik eine kohärente Überwachung des Ausmaßes der Lebensmittelverschwendung in der gesamten EU gewährleisten.

Die Vermeidung der Lebensmittelverschwendung wird im Aktionsplan der Kommission für die Kreislaufwirtschaft vom Dezember 2015 als einer der vorrangigen Bereiche genannt. Darüber hinaus gehört die Lebensmittelverschwendung zu den zehn wichtigsten Indikatoren des Überwachungsrahmens für die Kreislaufwirtschaft. Diese Indikatoren zeigen uns die Fortschritte beim Übergang vom linearen Modell „Produktion-Konsum-Entsorgung“ zur Kreislauforientierung auf, bei der der Verlust von Ressourcen auf ein Minimum reduziert wird.

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In dem delegierten Rechtsakt wird festgelegt, was auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette als Lebensmittelverschwendung zu zählen hat und wie gemessen werden sollte; die Datenerhebung auf nationaler Ebene kann jedoch flexibel gestaltet werden. Mit der Unterstützung durch die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung und andere einschlägige Sachverständigengruppen wird die Kommission die Umsetzung des delegierten Rechtsakts genau verfolgen und einen regelmäßigen Austausch mit den Mitgliedstaaten organisieren, um die praktische Umsetzung und den Erfahrungsaustausch zu erleichtern. Der Methodik zufolge sollen die Mitgliedstaaten einen Überwachungsrahmen einführen und 2020 zum ersten Mal Bericht erstatten; die ersten neuen Daten über den Umfang der Lebensmittelabfälle sollten der Kommission bis Mitte 2022 vorliegen. Der EU-Rahmen wird dazu beitragen, die Berichterstattung über die Lebensmittelverschwendung durch die Unternehmen zu standardisieren, und die globale Überwachung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG-Ziel 12.3) fördern.

Auszüge aus der Pressemeldung der EU Kommission, Brüssel, 6. Mai 2019

Die vollständige Meldung finden Sie hier: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-2391_de.htm