Fünf Projekte erhielten aus der Richtlinie für klimaschonende Wertschöpfungsketten Zuwendungsbescheide für die Entwicklung von Wertschöpfungsketten
Bauen mit Schilfrohr, Holz und Hanf, Anbau von Kichererbse und Bio-Linse: Aus den Anträgen auf Förderung aus der Richtlinie für klimaschonende Wertschöpfungsketten hat das Agrar- und Klimaschutzministerium (MLUK) die fünf erfolgversprechendsten Projekte ausgewählt. Diese haben jetzt ihre Zuwendungsbescheide über insgesamt knapp 1,4 Millionen Euro erhalten und können damit ihre Vorhaben starten.
Ziel der im Sommer 2022 vom MLUK aufgelegten Förderrichtlinie ist es, Wertschöpfungskettenentwicklerinnen oder -entwickler zu finanzieren, um beispielsweise im Lebensmittel- und im Baubereich in den nächsten drei Jahren Wertschöpfungsketten von der Produktion bis zum Absatz aufzubauen.
Mit den zwei Vorhaben im Lebensmittelbereich – „KIWERTa“ und „Brandenburger Bio-Linse“ – sollen Wertschöpfungsketten von der Erzeugung von Kichererbsen und Linsen in Brandenburg über deren Verarbeitung bis zum Handel, zur Gemeinschaftsverpflegung und zur Gastronomie in Berlin und Brandenburg etabliert werden.
Gerade Brandenburg bietet mit seinen Witterungs- und Bodenverhältnissen günstige Bedingungen für den Anbau dieser Eiweißpflanzen. Diese Leguminosen wiederum verbessern den Boden und haben einen hohen sogenannten Vorfruchtwert.
Im Mittelpunkt der Projekte stehen regionale Betriebe entlang der Wertschöpfungskette.
Die Wertschöpfungskettenentwickelnden sollen die notwendigen Kooperationen innerhalb der Gruppen der jeweiligen Landwirtinnen und Landwirte sowie vertikal entlang der gesamten Wertschöpfungskette initiieren und methodisch professionell begleiten. Mit den Akteuren, die untereinander in Austausch treten und sich dauerhaft miteinander vernetzen, wird zu den Fragen der Bereitstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Kichererbsen und Linsen gearbeitet.
Insgesamt wurden über die Richtlinie knapp 1,4 Millionen Euro eingesetzt. Die Projekte zeigen die Vielfalt Brandenburger Produkte. Die aktuelle, zunächst rein aus Landesmitteln finanzierte Unterstützung wird in diesem Jahr in die neu zu erarbeitende ELER-Richtlinie für die Förderung von Netzwerken, Kooperationen und regionalen Wertschöpfungsketten eingehen. Damit vereinfachen sich sogar die Bedingungen für die Antragstellenden, da beispielsweise die De-minimis-Vorgaben entfallen und zur Bestimmung der Personalausgaben vereinfachte Kostenoptionen angewandt werden. Dort stehen dann insgesamt rund 24,5 Millionen Euro EU- und Landesmittel zur Verfügung, die unter anderem auch für solche wie oben beschriebenen Projekte zur Etablierung regionaler Wertschöpfungsketten verwendet werden.