Die EU-Kommission hat heute eine Maßnahme veröffentlicht, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die amtlichen Kontrollen der Agrar- und Lebensmittelkette flexibler durchzuführen, um den besonderen Herausforderungen der Situation aufgrund von COVID-19 zu begegnen.
Ausbreitung der Seuche verhindern. Sicherheit geht vor!
Die Maßnahme trägt dazu bei, die Ausbreitung der Seuche durch Bewegungen des Kontrollpersonals zu verhindern und die Verbringung von Tieren, Pflanzen, Lebens- und Futtermitteln in die EU und innerhalb der EU trotz der derzeitigen Umstände zu erleichtern.
Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen von Tieren, Pflanzen, Lebens- und Futtermitteln können ausnahmsweise von speziell dafür vorgesehenen Personen durchgeführt werden (z.B. wenn das Personal der zuständigen Behörden den Ort, an dem die Kontrolle durchgeführt werden soll, aufgrund von Verbringungsbeschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus nicht erreichen kann).
Speziell benannte Labors können ausnahmsweise dann genutzt werden, wenn normalerweise genutzte amtliche Labors nicht zur Verfügung stehen. Bei Grenzkontrollen können ausnahmsweise elektronisch eingereichte Dokumente zur Durchführung der Kontrollen akzeptiert werden, wenn das Original im Nachgang so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden kann. Physische Treffen mit den Bediensteten können durch die verfügbaren Kommunikationsmittel ersetzt werden.
Befristet auf zwei Monate
Die Maßnahme ist zunächst auf zwei Monate begrenzt. EU-Mitgliedstaaten, die die Maßnahme anwenden wollen, müssen die Kommission und die anderen EU-Mitgliedstaaten informieren.